Ihr Geschäftskunde ist unbekannt verzogen. Ohne aktuelle Anschrift können Sie Forderungen nicht durchsetzen.
Wir führen für Sie eine Anfrage beim zuständigen Gewerbeamt durch.
Über eine Gewerbeamtsanfrage lässt sich oftmals auch die Privatanschrift des Geschäftsinhabers herausfinden. Diese Information ist vor allem dann wertvoll, wenn es um die Adressierung des Inhabers geht, zum Beispiel im Rahmen einer persönlichen Haftung.
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