FAQ zum Informationsschreiben nach Artikel 14 DSGVO

Sie haben ein Infoschreiben nach Artikel 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) von der EURO-PRO erhalten.
Was es damit auf sich hat erklären wir Ihnen gerne hier:

 

1. Wer ist eigentlich die EURO-PRO und was macht sie?
Die EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH (EURO-PRO) ist eine Wirtschaftsauskunftei, die ihren Vertragspartnern Informationen über Privatpersonen und Unternehmen zur Verfügung stellt. Insbesondere unterstützt die EURO-PRO ihre Vertragspartner bei der Adressermittlung.

 

2. Warum habe ich Post von der EURO-PRO erhalten?
EURO-PRO wird von ihren Vertragspartnern als Dienstleister im Rahmen der Adressermittlung von unbekannt verzogenen Kunden mit der Ermittlung neuer zustellfähiger Anschriften über den betroffenen Kunden (Privatperson oder Unternehmen) beauftragt. Vertragspartner der EURO-PRO sind unter anderem Banken, Versicherungen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler, sowie Inkassounternehmen, die ein berechtigtes Interesse am Erhalt einer Auskunft glaubhaft darlegen können und damit datenschutzkonform eine Auskunft anfragen.

EURO-PRO erhebt die Daten nicht von Ihnen direkt, sondern erhält Informationen über Privatpersonen und Unternehmen von Datenlieferanten, aus öffentlichen Quellen und Einwohnermeldeämtern. Als sogenannter Dritterheber sind wir als EURO-PRO verpflichtet, Sie als betroffene Personen gemäß Art. 14 DSGVO zu informieren, wenn eine Übermittlung/ Beauskunftung Ihrer Anschrift stattgefunden hat.

Beispiel:
Sie haben bei einem Versandhändler etwas auf Rechnung bestellt. Die Ware konnte noch an Ihre Adresse geliefert werden. Aufgrund Ihres Umzugs haben Sie jedoch vergessen, die Rechnung zu bezahlen. Der Versandhändler hat daraufhin versucht Ihnen eine Zahlungserinnerung an die Lieferadresse zu senden. Dieses Schreiben hat der Lieferant als nicht zustellbare Post zurückerhalten. Folglich ist aus der unbezahlten Rechnung für das Unternehmen eine offene Forderung geworden. In solchen Fällen ermittelt die EURO-PRO im Auftrag des Unternehmens (auch Gläubiger genannt) Ihre aktuelle Anschrift und informiert Sie über die Weitergabe der neuen Anschrift an den Gläubiger.

 

3. Was ist ein berechtigtes Interesse im Sinne der DSGVO?
Als berechtigte Interessen am Erhalt einer Auskunft (z.B. über eine Adressänderung) gelten die Übernahme eines kreditorischen Risikos (z.B. Kauf auf Rechnung), eine Identitätsprüfung, eine Altersverifikation (z.B. bei sogenannten Erwachsenenprodukten), aber auch die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche eines Unternehmens gegen eine betroffene Person (z.B. zur Zustellung eines Mahnschreibens, Forderungsmanagement, Klagezustellung u.ä.). Darüber hinaus liegt ein berechtigtes Interesse vor, wenn ein Vertragspartner der EURO-PRO, z.B. ein Versicherungsunternehmen, der betroffenen Person eine Vertragsänderung zustellen möchte, dem Unternehmen aber keine aktuelle Anschrift seines Kunden vorliegt.

 

4. Wieso darf EURO-PRO meine Daten ermitteln und weitergeben?
Mit Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurde die bis dahin geltende Einwilligungslösung für die Datenverarbeitung durch eine sogenannte Hinweislösung ersetzt. Diese besteht aus zwei Teilen.
• Zum einen binden die Vertragspartner der EURO-PRO unseren Hinweis in ihre Datenschutzerklärung ein. Damit werden betroffene Personen mit denen unsere Vertragspartner in einer Kundenbeziehung stehen über die Übermittlung unterrichtet.
• Mit dem ergänzenden Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO erhalten die betroffenen Personen dann eine detaillierte Beschreibung der Datenverarbeitung durch EURO-PRO. Unser aktuelles Informationsblatt nach Artikel 14 DSGVO finden Sie hier.

Rechtsgrundlage für die Tätigkeit der EURO-PRO ist hierbei Artikel 6, Absatz 1 Buchstabe f) DSGVO. Der Austausch von Informationen eines Unternehmens mit einer Auskunftei ist immer dann erlaubt, wenn ein berechtigtes Interesse am Erhalt von Informationen besteht. Die berechtigten Interessen der Vertragspartner haben wir unter Ziffer 3 dieser FAQ aufgeführt.

Beispiel:
Unternehmen dürfen sich z.B. vor Zahlungsausfall schützen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um ihre Forderungen geltend machen zu können. Eine erste Maßnahme dabei ist die Ermittlung zustellfähiger Anschriften. Eine Möglichkeit für Unternehmen besteht darin, eine neue Anschrift über das zuständige Einwohnermeldeamt zu ermitteln. Da es in Deutschland kein zentrales Melderegister gibt, sondern ca. 5.200 Meldestellen, ist es für z.B. Unternehmen einfacher einen Dienstleister, wie die EURO-PRO, mit der Ermittlung zu beauftragen.

 

5. Wird die Tätigkeit der EURO-PRO kontrolliert?
Die EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH untersteht der datenschutzrechtlichen Kontrolle durch den Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit (HBDI) in Wiesbaden. Die von der EURO-PRO angewendeten Ermittlungsprozesse sind mit der Aufsichtsbehörde abgestimmt.

 

6. Welche Daten werden von der EURO-PRO beauskunftet?
Zum Beispiel Ihre personenbezogen Daten wie: Anrede, Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften.
Auf gesonderten Antrag werden gegebenenfalls auch vorherige Nachnamen, wie z.B. „Geburtsname“ beauskunftet.

 

7. Werden meine Daten auch für Werbemaßnahmen weiterverkauft?
Nein. Die EURO-PRO übermittelt die personenbezogenen Informationen über betroffene Personen nicht zum Zwecke des Direktmarketings (Werbung) an ihre Vertragspartner.

 

8. Welche Rechte habe ich als betroffene Person?
Als betroffene Person haben Sie gegenüber der EURO-PRO das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 der DSGVO. Sie können eine kostenlose Selbstauskunft (Datenkopie) postalisch oder online beantragen.

Ein entsprechendes Formular finden Sie hier:
Formular für die postalische Beantragung der Datenkopie
Formular für die online Beantragung der Datenkopie

Die Datenkopie umfasst die personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung waren und wird Ihnen postalisch zur Verfügung gestellt. Eine elektronische Übermittlung oder Zustellung an eine Postfachadresse ist aus datenschutzrechtlichen Gründen ausgeschlossen.

    Es bestehen darüber hinaus noch weitere Betroffenenrechte:

  • Berichtigung nach Art. 16 DSGVO
  • Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten nach Art. 17 DSGVO
  • auf Einschränkung der Verarbeitung durch die EURO-PRO nach Art. 18 DSGVO
  • sowie ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO gegen diese Verarbeitung, wenn sich ein Anspruch aus Ihrer besonderen Situation ergibt und zweifelsfrei dargelegt werden kann.

Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und ist zu richten an die EURO-PRO Gesellschaft für Data Processing mbH, Lindenhof 1 –3, 61279 Grävenwiesbach.

  • Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Unser Info-Telefon erreichen Sie unter der Nummer Tel.: +49 (0)6086/ 3988-49.

Hier finden Sie die Pflichtangaben laut DSGVO:
Information nach Art. 14 EU-DSGVO

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