E-Mail-Verschlüsselung: Pflicht für Apotheker, Ärzte und Rechtsanwälte
Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte, Ärzte und Apotheker sind zur E-Mail-Verschlüsselung verpflichtet, sofern sensible personenbezogene Daten versendet werden. Darauf weist der Sächsische Landesdatenschutzbeauftragte in seinem Tätigkeitsbericht 2017 hin.
Mehr zum Thema auch hier von Datenschutzbeauftragter Info.